Roland Koch ist der Thilo Sarrazin der CDU. Auch er sagt ab und zu Dinge, die stimmen, die sich aber nicht gehören. Sein Hinweis, dass Hartz-IV-Empfänger stärker als bisher üblich zur Arbeit herangezogen werden sollten, ist so ein Satz. Den sagt man einfach nicht. Er ist unhöflich. Man sagt ja auch nicht, dass sich Sophia Loren und Cher zu oft haben liften lassen. Es stimmt zwar, aber der Kavalier schweigt. Roland Koch ist kein politischer Kavalier und stört ständig den deutschen Stubenfrieden. Allerdings ist das mit dem Stubenfrieden so eine Sache.
Nur bei uns kann ja der simple Wunsch, dass man für Staatsknete gelegentlich vielleicht auch mal etwas tun sollte, eine Empörung auslösen, als habe einer die allgemeine Burka-Pflicht gefordert. Anderswo ist die Sache eher andersherum. Da schüttelt man den Kopf über die Vorstellung, es gäbe einen Daueranspruch auf das Sofa als staatlich finanzierte Lebensstellung.
Natürlich, natürlich: Die meisten, die von Hartz IV leben, sind keine notorischen Faulpelze. Es gibt zu viele traurige Schicksale. Aber es gibt eben auch ärgerlich viele, die sich als Hartzer beruflich eingerichtet haben und diesen Lebensstil so genüsslich betreiben wie seit 30 Jahren der kürzlich im Fernsehen zu besichtigende Arno Dübel, Deutschlands glücklichster Arbeitsloser.
BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
Für Hartz-IV-Miete ist Mietspiegel ausschlaggebend
Die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).
Hartz-IV-Empfänger darf in größerer Wohnung bleiben
Hat ein Hartz-IV-Empfänger eine zu große Wohnung, muss er nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Vielmehr müssen die Behörden prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (Az.: S 16 AS 444/08).
Jobcenter müssen private Krankenversicherung zahlen
Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).
Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen PC bezahlt
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein Personalcomputer gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung; ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. (Az.: L 6 AS 297/10 B)
Hartz-IV"Empfänger müssen Nachhilfestunden selber zahlen
Schüler aus Hartz-IV-Familien haben in der Regel keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht. Lernschwierigkeiten stellen keine „außergewöhnliche Bedarfslage" dar. (Az.: 23 AS 409/10 ER).
Volle Anrechnung von Kindergeld auf Hartz IV ist verfassungsgemäß
Die Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die Hartz-IV-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die Anrechnung des Kindergelds nicht verletzt, befanden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 1 BvR 3163/09).
Geldgeschenke für Hartz-IV-Bezieher sind Einkommen
Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung. (Landessozialgericht Sachsen Az.: L 2 AS 248/09)
Hartz-IV-Empfänger bekommen nicht rückwirkend mehr Geld
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überprüfung der Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern angeordnet. Nun haben die Richter in einem Beschluss klar gestellt, dass es aber nicht rückwirkend mehr Geld geben wird – weder bei der Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung. (Az.: 1 BvR 395/09)
Hartz-IV-Kinder bekommen Tagesausflüge bezahlt
Schulkinder von Hartz-IV-Empfängern können auch Tagesausflüge bezahlt bekommen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. (Az.: B 14 AS 1/09 R). Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf eigene Wohnung
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER)
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für ihre Kinder
Hartz-IV-Familien bekommen keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf (Az: B 14 AS 81/08 R).
Schüler können Arbeitslosengeld II erhalten
Wer als Auszubildender mit eigener Wohnung nur sogenanntes Schüler-BAföG erhält, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. Eine Revision des Jobcenters des Landkreises Leipzig, die einem allein lebenden Berufsfachschüler das ALG-II verweigern wollte, wies der 14. Senat zurück.
Hartz-IV-Empfänger vor Kürzung der Leistungen geschützt
Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).
Hartz-IV-Empfänger können zum Umzug gezwungen werden
Laut Bundessozialgericht rechtfertigen selbst jahrelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Darlehen bei Hartz-IV-Empfängern ist kein Einkommen
Darlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund. Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei. Im vorliegenden Fall hatte ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die zuständigen Behörden 3.000 Euro von ihm zurückgefordert (AZ: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/08).
Hartz-IV-Empfänger müssen den zugewiesenen Sachbearbeiter akzeptieren
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gegenüber dem Jobcenter eingeschränkt. Nach einem Urteil der Kasseler Richter haben Bezieher von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch darauf, über ihren Weg zu einem neuen Job mit zu entscheiden. Ebenso wenig muss ihnen ein Sachbearbeiter benannt werden, mit dem sie persönlich zurecht kommen und einverstanden sind (Az.: B 4 AS 13/09 R).
Abwrackprämie wird auf Hartz IV angerechnet
Die staatliche Abwrackprämie für Altwagen musste nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Prämie sei als Einkommen zu werten und verschaffe dem Leistungsbezieher "erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung", entschied das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen ( LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS).
Ältere Arbeitslose müssen Lebensversicherungen aufzehren
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine Verwertung der privaten Altersvorsorge als „besondere Härte" auszuschließen ist. Geklagt hatte eine 59-Jährige aus Mainz, die nach langjähriger Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Weil sie seit einer Brustkrebserkrankung schwer behindert ist, hatte sie ihr Fachgeschäft für Tierbedarf aufgeben müssen und nur noch ein geringes Einkommen als ambulante Hundepflegerin gehabt (Az.: B 14 AS 35/08 R).
Einbauküche muss Arbeitslosen mit bezahlt werden
Laut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmie 1ff8 te von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).
30 Stunden pro Woche für Ein-Euro-Jobber rechtens
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 4 AS 1/08 R).
Kindern von Arbeitslosen bekommen Klassenfahrten bezahlt
Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin Recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen.
Neuer Freund der Mutter muss für Unterhalt aufkommen
Auch Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von „Hartz-IV"-Leistungen als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden – auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist (Az.: B 14 AS 2/08 R).
Ein-Euro-Jobber muss Monatskarte selbst bezahlen
Das Bundessozialgericht lehnte die Klage eines Arbeitslosen ab, der vom Jobcenter das Geld für seine Monatsfahrkarte zurückgefordert hatte. Ein Jahr lang hatte er in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben.
Asylbewerber bekommen kein ALG II
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine „Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter(Az.: B 14 AS 24/07 R).
Hartz-IV-Empfänger dürfen Gebrauchtwagen besitzen
Hartz-IV-Empfänger haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel Anspruch auf einen gebrauchten Mittelklassewagen, ohne dass dieser beim Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet wird. Autos unter 7500 Euro dürfen Langzeitarbeitslosen nicht als Vermögen angerechnet werden.
(Quellen: dpa, ddp, AFP)
Aber, wie gesagt, es ist nicht nett, darauf hinzuweisen. Und wer es tut, bekommt die volle Wucht des deutschen Empörungspotenzials zu spüren. Vor allem werden Roland „Sarrazin“ Koch die alleinerziehenden Mütter um die Ohren geschlagen.
Als wäre es nicht möglich, zwischen diesen wirklich bedürftigen Familien und Sofa-Arno einen Unterhaltsunterschied zu machen. Wir leben doch in dem Land, das die Einzelfallgerechtigkeit derart perfektioniert hat, dass kein Mensch mehr die ganze entstandene Paragrafenfülle erfasst. Und da soll es uns nicht möglich sein, die allein gelassene Mutter anders zu behandeln als die liegen gebliebene Couch-Kartoffel? Ich glaube, wir tun es sogar.
Nein, es geht nur halb um die Sache. Zur anderen Hälfte menschelt es einfach. Roland Koch, der, einem filmreifen Schurken gleich, mit Sarrazin das Schicksal mangelnder männlicher Schönheit teilt, ist einfach immer eine Empörung wert. Ihn sehen und hören und sich empören ist ein nahezu automatischer Ablauf.
Er sollte sich mit Thilo Sarrazin zusammentun und eine Partei der ungeliebten Ruhestörer gründen. Wir brauchen wieder etwas Neues. Die Grünen taugen als Altersjubilare für diese Rolle nicht mehr.
Aus dem Blog-Magazin www.achgut.com. Der Autor ist ehemaliger Chefredakteur der „Augsburger Allgemeinen“





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